Grundschule In den Sindlinger Wiesen / Kelkheim

Elternmitbestimmung in Hessen

 

Als einziges Bundesland hat Hessen die Mitbestimmung in der Schule in seiner Verfassung festgeschrieben. Im Hessischen Schulgesetz heisst es hierzu:

„Um Schule, Elternhaus und Berufsausbildungsstätten bei der Erziehung und Bildung der Kinder und Jugendlichen zu unterstützen und das Mitbestimmungsrecht der Eltern nach Art. 56 Abs. 6 der Verfassung des Landes Hessen zu gewährleisten, werden für die öffentlichen Schulen nach Maßgabe des achten Teils dieses Gesetzes Elternbeiräte gebildet.“

In den einzelnen Rubriken Klassenelternbeirat, Schulelternbeirat und Schulkonferenz geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über Ihre Möglichkeiten das Schulleben Ihres Kindes mitzubestimmen und mitzugestalten.